Festival Infos

Ein wunderschöner und einzigartiger Sandstrand, eine Wiese mit Blick auf den See, darauf eine Bühne und eine Hand voll der angesagtesten Top Acts aus Deutschland und schon hat man den perfekten „Tag am See“!

Am 29.08.2009 wird das erste Open Air „Ein Tag am See“, am Badesee in Düren stattfinden, die perfekte Kulisse für das zur Zeit hochkarätigste Line Up.


Datum: 29.08.2009
Beginn: 17 Uhr – Einlass: 14.30 Uhr
Voraussichtl. Ende: ca 0.30
Location: Düren Badesee, Am Badesee, 52349 Düren – Gürzenich
Tickets: 39,50€ zzgl. VVK Gebühr



Schematischer Plan des Festivalgeländes
(Änderungen vorbehalten)


Anreiseinfos

Erreichbarkeit des Geländes

Das Veranstaltungsgelände ist über Stadtstraßen und die L13 und die K24 an die Bundesfernstraßen BAB A4 und B264 angebunden. Der Badesee Düren ist als solches ausgeschildert.

!! Bitte die Sperrung der Rurbrücke Tivolistraße beachten !!

Der Hauptbahnhof Düren (Fern,- und Regionalbahnstrecken) ist vom Veranstaltungsort ca. 4,5 km entfernt. Von dort sind Shuttlebusse eingesetzt, die über Kaiserplatz und Annakirmesplatz den Badesee anfahren (1 Euro für Hin- und Rückfahrt). Gleiches gilt für die Rückfahrt. Abfahrt der Shuttlebusse für die Rückfahrt ist dort, wo die Besucher den Shuttle bei der Hinfahrt verlassen haben (Badeseezufahrt).

Darüber hinaus bestehen keine regulären Buslinien direkt zum Veranstaltungsgelände. Die nächste Haltestelle der Linie 237 (RVE) ist ca. 1 km entfernt (Haltestelle Wiesenau).

Unmittelbar am Veranstaltungsgelände stehen über 5.000 Parkplätze (gegen Gebühr) zur Verfügung. Im Nahbereich bis 3 km gibt es ausreichend weitere Parkplätze (Annakirmesplatz, Firmenparkplätze).

Die Zufahrt zu den Parkplätzen ist sowohl aus Richtung Mariaweiler als auch aus Richtung Düren mögliche und entsprechend ausgeschildert.

Für Fahrradfahrer gibt es unmittelbar am Badesee einen unbewachten Fahrradparkplatz.



SPIELREGELN

1. Allgemeine Hinweise

Wir möchten euch hier präventiv auf ein paar Dinge und Gefahren hinweisen, damit ihr unbeschadet und mit guten Erinnerungen nach Hause zurückkehrt.

Das Festivalgelände befindet sich in natürlicher Umgebung. Unternehmt bitte alles, um die Umwelt zu schonen. Ihr werdet sehen, es ist ein wunderschönes Gelände und das sollte unbedingt auch so bleiben! Das Gelände besteht aus einem großen Sandstrand und Wiesenfläche es ist uneben und grade in der Nacht erkennt ihr nicht immer die Unebenheiten und Löcher im Boden. Passt also auf wo ihr hintretet. Die Sonneneinstrahlung ist teilweise besonders intensiv. Schützt eure Haut mit Sonnencreme. Mit einem Sonnenstich ist auch nicht zu spaßen. Wir empfehlen euch eine Kopfbedeckung zu tragen, wenn die Sonne am höchsten steht.
Trinkt ausreichend Wasser. Die Sommersonne und die viele Bewegung steigern euren Bedarf enorm – auch wenn ihr kein Durstgefühl habt. Bedenkt, dass Alkohol dem Körper Wasser und wichtige Mineralstoffe entzieht. Geht vorsichtig mit Alkohol um. Jüngste Ereignisse haben gezeigt, dass manche Menschen sich mit dem Alkohol-Konsum oft überschätzen.

Gebt aufeinander acht!

Drogen sind illegal und gefährlich. Solltet ihr auf die blöde Idee kommen und Drogen zu euch nehmen, bedenkt, dass Alkohol und Drogen zusammen sehr gefährlich sind.

Safer Sex – sollte ihr euch im Eifer des Gefechts näher kommen, schützt euch! Kondome schützen vor Infektionen und einer ungewollten Schwangerschaft.

2. Medizinische Versorgung

Sanitäter
Für sämtliche medizinische Notfälle, die vor Ort auftreten sollten, haben wir genügend Sanitäter und Ärzte im Einsatz. Wenn ihr Euch im Moment nicht zurecht findet, wendet euch an den nächsten Security!

3. Geräuschpegel

Ihr liebt Musik – das ist sicherlich der wichtigste Grund, weshalb ihr euch auf den Weg zum Festival macht. Bedenkt aber, dass ihr auf dem Festivalgelände einem hohen Geräuschpegel ausgesetzt seid. Dieser wird zwar kontinuierlich gemessen, aber wir raten euch dennoch euch mit Ohrenstöpseln zu schützen. Zur Not tun es auch zusammengeknüllte Taschentücher.
Wir möchten, dass ihr noch lange Freude an Musik habt. Also passt auf euer Gehör auf. Ohrenstöpsel sind nämlich überhaupt nicht uncool – ganz im Gegenteil.

Besonders direkt vor den PA-Türmen ist die Lautstärke hoch und auf längere Zeit evtl. schädlich. Ihr solltet euch dort nicht zu lange aufhalten, sondern die Position wechseln (in der Mitte ist der Sound eh besser) und euren Ohren eine Pause gönnen.

4. Was darf rein / nicht mit rein?

Ton / Foto / Video
Fotografieren für den privaten Gebrauch ist grundsätzlich gestattet. Audio- und Videoaufnahmen jedoch sind nicht gestattet und jeder Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt. Bitte lasst auch professionelle digitale und analoge Spiegelreflexkameras mit Wechselobjektiven zu Hause. Das Mitbringen solcher Kameras auf das Festivalgelände ist ebenfalls untersagt.



Glasflaschen / Essen und Trinken

Glasflaschen, Glasbehälter, Dosen, Kanister, Plastikflaschen und Tetrapack sind auf dem Festivalgelände nicht erlaubt. Es ist nicht gestattet, Speisen mit auf das Festivalgelände zu nehmen. Es dürfen generell keine Getränke auf das Gelände (außer Kleinstgebinden, wie z.B. Sunkist/Caprisonne).

5. Essen und Trinken

Auf dem gesamten Festivalgelände findet Ihr Spezialitäten aus der ganzen Welt. Von der frischen Brezn, über Pommes, Crepes, Pizza, Thaipfanne, Chicken Tandoori, Falafel, Hot Dog bis zum Eis ist für alle Geschmäcker etwas dabei. Gegen den Durst kämpft mit Euch zusammen die Beck’s Brauerei und Coca-Cola, die von Beck’s Pils und Franziskaner Hefeweizen über Coke, Sprite, Bonaqa bis zu den kultigen Mixgetränken Beck’s Green Lemon und Beck’s Ice ausschenken. (Änderungen vorbehalten) Wie üblich und gemäß geltender Vorschrift schenken wir die Getränke in Mehrwegbechern aus, die mit 1,00 Euro bepfandet sind. Alle Becher können an allen Getränkeständen retourniert werden.
Unsere Cocktailstände sind über das gesamte Festivalgelände verstreut und verbreiten mit Caiphirinha und Cuba Libre und vielen weiteren Mischgetränken wie Wodka Red Bull chillige Atmosphäre. Alle Stände sind ab Festivalbeginn geöffnet und schließen, nachdem die letzte Band von der Bühne gegangen ist.

Das Jugendschutzgesetz findet auch beim EIN TAG AM SEE Anwendung: Jugendlichen unter 16 Jahren wird gar kein Alkohol ausgeschenkt und Hochprozentiges gibt es erst ab 18.

6. Einlass

Am Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt.

7. Rolli-Podest

Neben dem FOH-Turm befindet sich ein Rolli-Podest. Rollstuhlfahrer können sich dort mit einer Begleitperson jederzeit aufhalten und die Bands genießen.


8. Kinder und Jugendliche

Wir empfehlen, Kinder unter 8 Jahren nicht auf das Festival mitzunehmen, da ein Rock-Festival für kleine Kinder eine erhebliche Belastung (Lautstärke, etc.) darstellt. Die Teilnahme von Jugendlichen am Festival wird aufgrund des Personensorgerechts – unter Berücksichtigung des Jugendschutzgesetzes - von den Eltern bestimmt. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haben die Eltern die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind (unter 18 Jahren) zu sorgen. Letztlich treffen die Eltern die Entscheidung über die Anreise, die Teilnahme und den weiteren Aufenthalt am Festival. Weiterhin gelten die Beschränkungen für die Ausgabe und den Verzehr alkoholischer Getränke und für die Ausgabe von Tabakwaren und das Rauchen. Bei einer Jugendschutzkontrolle können angetrunkene oder rauchende Kinder und Jugendliche nach Hause geschickt werden. Wir empfehlen allen, die noch nicht 18 sind, eine unterschriebene Teilnahmeerlaubnis mitzuführen.
Experimente mit unerprobten Drogen können schnell zu Paranoia und Angstzuständen führen. Das Beschaffen und Konsumieren von Drogen auf dem Festivalgelände ist nicht nur illegal, sondern auch hochgradig dumm und gefährlich. Niemand kann wissen, was sich in den illegalen Substanzen befindet. Im schlimmsten Falle kann der Konsum von Drogen, die man von fremden Menschen kauft, sogar tödlich enden.


9. Haftung

Jeder Besucher haftet für den von ihm verursachten Schaden. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes, und nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)



10. Hinweise, Anregungen, Reklamationen

Ihr habt Anregungen, möchtet Euch beschweren, habt Fragen? Kein Problem: An jedem Essens- und Getränkestand findet Ihr eine Nummer (G plus Nummer für den Getränkestand, F plus Nummer bei allen Essensständen).
Kontaktiert unseren Gastronomen Gastro Team Bremen einfach über den Festival-Servicepoint (am Haupteingang). Dort kümmert man sich gleich vor Ort um jede Anfrage oder kommt nach Klärung auf Euch zu. Wir sind für Ideen, Lob und auch Kritik offen. Denn schließlich geht es um Euch, die Besucher und Festivalfans und da zählt jede Stimme, um Eure gastronomische Versorgung stets zu verbessern.

11. Fundsachen

Etwas gefunden - etwas verloren: Kein Problem, das Fundbüro findet ihr im am Einlass. Sollte dir trotz dieser Maßnamen etwas abhanden kommen, so wende dich zunächst an das Fundbüro. Man wundert sich was im Endeffekt doch alles abgegeben wird. Wenn klar ist, dass dir etwas geklaut wurde, melde dich bitte bei der Polizei.

12. Wetter

Seid auf jedes Wetter vorbereitet. In eurem Gepäck sollte neben den Regenjacken, dicken Pullovern und gefütterten Parkas auch ein Sonnenhut, Sonnencreme und eine Sonnenbrille von der Partie sein.

13.Sicherheit

Die Polizei und das Ordnungspersonal sind mit zahlreichen Helfern zur Stelle und haben ein wachsames Auge auf etwaige kriminelle Machenschaften auf Festivalgelände. Leider ist es nie auszuschließen, dass hier und da doch Sachen geklaut werden.

Daher hier ein paar Tipps

Verschließe dein Auto gut und lass keine Wertgegenstände offensichtlich drin liegen.
Nimm keine Gegenstände mit, die auf gar keinen Fall verloren gehen dürfen.
Solltest du bestimmte Medikamente benötigen, trage sie immer bei dir. Auch Medikamente werden gestohlen.

14. Zelten / Campen

Da sehr häufig die Frage nach einem nahe gelegen Zeltplatz auftaucht, und es leider auf dem Gelände zur Zeit noch keine Möglichkeiten hierfür gibt, sind wir ganz in der Nähe mit dem Campingplatz Echtzer See fündig geworden. Zu Fuß sollen es ca 600 m sein, mit dem PKW vom Gelände aus ca 3,5 km. By the way: Der Badesee Echtz ist ab dem 29. April für Besucherinnen und Besucher geöffnet und bietet: Freibad, Campingplatz, Segeln, Tauchen, Sportfischen. Bitte jedoch unbedingt vorher anmelden

Hier die Daten:

Camping Echtzer See

Herr Tobek

Badesee Düren-Echtz
Campingstraße 50
52353 Düren
Telefon: 02421 781033

Mail: badesee-echtzgmx.de



ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES VERANSTALTERS (AGB):



Im Interesse eines ausgelassenen und reibungslosen Konzertablaufes wird um Aufmerksamkeit dieses Aushangs gebeten, und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit Betreten der Versammlungsstätte der Erwerber der Eintrittskarte sich vorbehaltlos den nachfolgenden Vertragsbestimmungen und AGB des Veranstalters unterwirft:

Jugendliche unter 16 Jahren haben ausschließlich in Begleitung eines Erziehungsberechtigten Zutritt. Säuglingen und Kleinkindern ist der Zutritt generell untersagt. Personen, die Kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht verpflichtet sind, für Personen, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen und körperlichen Zustandes der Beaufsichtigung bedürfen, sind zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den diese Personen einem Dritten widerrechtlich zufügen, es sei denn, der Aufsichts-pflichtige hat seiner Aufsichtspflicht genügt, oder der Schaden wäre auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden. (§ 832 BGB) Bei Einlass findet aus Gründen der Sicherheit und Ordnung eine Sicherheitskontrolle, den Ordnungsdienst durchführt, statt.

Es ist untersagt, Tiere, Glasbehältnisse, Flaschen, Dosen, Plastikkanister- und -Behältnisse, Hartverpackungen, oder sonstige Behältnisse sowie Fackeln, pyrotechnische Gegenstände (z.B. Wunderkerzen) Waffen aller Art oder sonstige gefährliche Gegenstände mitzubringen. Auch das Mitbringen von Speisen ist untersagt.Der Veranstalter ist in solchen Fällen berechtigt, den Zutritt der Veranstaltung zu verweigern, sofern der Besucher nicht bereit sein sollte, die vorstehend genannten Gegenstände an der Einlasskontrolle abzugeben. Das Mitbringen von Audio- und Videoaufzeichnungsgeräten sowie professioneller Foto- und Filmkameras auf das Gelände ist nicht gestattet. Der Veranstalter ist berechtigt, dem Besucher den Eintritt zu verweigern, sofern der Besucher nicht bereit sein sollte, Audio oder Aufzeichnungsgeräte an der Einlasskontrolle abzugeben.

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher in dem Veranstaltungsbereich Straftaten (z.B. Körperverletzungen, Diebstahl, Sachbeschädigung, Drogenbesitz/-handel) begeht, ist der Veranstalter berechtigt, den Besucher von der Veranstaltung auszuschließen. Macht der Veranstalter von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises ist daraufhin selbstverständlich ausgeschlossen.

Bei Konzerten und Veranstaltungen dieser Art, kann aufgrund der Lautstärke die Gefahr von möglichen Hör- oder sonstiger Gesundheitsschäden bestehen, für die der Veranstalter keine Haftung übernimmt. Eine Haftung für Hör- und/oder sonstige Gesundheitsschäden wird nur übernommen, wenn dem Veranstalter und seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder eine Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt wurde. Gehörschutzstöpsel werden bei Bedarf am Ein-lass ausgegeben. Die Eintrittskarte ist nach ihrer Entwertung nicht mehr übertragbar. Bei Verlassen des Geländes verliert sie ihre Gültigkeit. Der Erwerb von Eintrittskarten zu Zwecke der Weiterveräußerung ist nicht gestattet.

Der Erwerber der Eintrittskarte ist generell selbst für seine Anreise verantwortlich. PKW-Fahrer parken ihr KFZ auf eigene Gefahr. Bitte unterlassen Sie wildes Parken und stellen Sie ihr Fahrzeug nur auf genehmigte und ausgewiesene Parkflächen ab. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Festivals einzelne Programmpunkte/Künstler sich ändern - oder ggf. wegfallen können. Der Veranstalter bemüht sich im Falle der Absage einzelner Teilnehmer um entsprechenden Ersatz. Auch eine Verlegung des Konzertes in eine andere Spielstätte - aus welchen Gründen auch immer - rechtfertigt keinen Erstattungs- oder Minderungsanspruch, sofern der Ausweichort sich innerhalb eines Radius von 20 km beschränkt. Ein genereller Erstattungsanspruch auf den Kaufpreis besteht nicht. Die Erstattung des Kaufpreises ist lediglich bei genereller Absage der Veranstaltung möglich.